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Eine Betriebsprüfung kann für Unternehmen unangenehm werden, insbesondere bei Verwerfung der Buchführung und daraus resultierende Hinzuschätzungen. In vielen Fällen können Hinzuschätzungen zu zusätzlichen Steuerforderungen führen. Um sich auf eine Betriebsprüfung vorzubereiten und unnötige Risiken zu vermeiden, ist es wichtig, eine gute Verfahrensdokumentation vorlegen zu können.
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Immer wieder kommt es vor, dass eine Technische Sicherheitseinrichtung in einem Kassensystem ausfällt. Doch was ist bei solch einem Ausfall der TSE zu tun?
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Viele Unternehmen erhalten ihre Rechnungen und sämtlich Eingangspost immer noch in Papierform. Abhängig vom Standort und der nötigen Lagerkapazität kann das Aufbewahren von Papierbelegen kostenintensiv sein.
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Nach dem Urteil des Finanzgerichts Münster (Urteil vom 29. April 2021, Az. 1 K 2214/17 E,G,U,F) ist diese Frage mit einem nein zu beantworten. Allerdings muss eine bestimmte Bedingung erfüllt sein. Die Belege müssen dafür in geordneter Form vorliegen.
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In der heutigen Zeit gewinnt die Digitalisierung immer mehr an Bedeutung. Aufgrund der Pandemie wird dies noch viel offensichtlicher. Der Bund unterstützt seit längerem Unternehmen bei der Optimierung ihrer Prozesse mit einer Beratungsförderung.
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Wie lange muss eine Rechnung aufbewahrt werden? Wie lange ein Bewirtungsbeleg oder ein Lieferschein? Für jede Art von Dokument gibt es gefühlt eine andere Aufbewahrungsfrist.
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Was ist das Ersetzende Scannen?
Das Ersetzende Scannen umfasst das Digitalisieren von Papierdokumenten, mit dem Ziel, das gescannte Dokument elektronisch weiterverarbeiten zu können und es auch in dieser Form aufzubewahren. Im Anschluss an den Scanprozess wird das originale Papierdokument vernichtet.