Eine Verfahrensdokumentation muss
für jedes Unternehmen individuell
erstellt werden.
„Die Nachprüfbarkeit der Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen erfordert eine aussagekräftige und vollständige Verfahrensdokumentation (siehe unter 10.1), […]“
GoBD Punkt 3.1 Absatz 5
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Vor allem aufgrund der Einhaltung der GoBD wird eine Verfahrensdokumentation benötigt. Schon im Jahr 2014 hat die Finanzverwaltung Regelungen für die elektronische Buchführung und die Belegerfassung erlassen und das in Form der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD.
Die Regelungen betreffen drei Hauptbereiche:
Die GoBD fordert zwei zentralen Punkte: Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchungen in der Buchhaltung. Aus diesem Grund ist eine Verfahrensdokumentation auf jeden Fall nötig.
Ein sachverständiger Dritter ist durch die Verfahrensdokumentation in der Lage sich, innerhalb einer adäquaten Zeit, einen Überblick über die Unternehmensstrukturen und -prozesse zu verschaffen.