Eine Verfahrensdokumentation muss

für jedes Unternehmen individuell

erstellt werden.

 

 

„Die Nachprüfbarkeit der Bücher und sonst erforderlichen Aufzeichnungen erfordert eine aussagekräftige und vollständige Verfahrensdokumentation (siehe unter 10.1), […]“

GoBD Punkt 3.1 Absatz 5

 

Jetzt beraten lassen  Anrufen07181 /4 92 19 61

Erfolgreiche Betriebsprüfung | Jetzt Verfahrensdokumentation erstellen lassen

 

 

 

 

Wir erstellen die

Verfahrensdokumentation

für Ihr Unternhemen

 

- schnell, sicher und professionell!

 

 


Und warum wird eine Verfahrensdokumentation benötigt?

Wer benoetigt eine Verfahrensdokumentation - denkendes Maennchen

Vor allem aufgrund der Einhaltung der GoBD wird eine Verfahrensdokumentation benötigt. Schon im Jahr 2014 hat die Finanzverwaltung Regelungen für die elektronische Buchführung und die Belegerfassung erlassen und das in Form der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“, kurz GoBD.

Die Regelungen betreffen drei Hauptbereiche:

  • Aufbewahrungspflichten für elektronische Unterlagen,
  • Führung elektronischer Bücher und
  • Verantwortlichkeiten für die vorgenannten Bereiche.

Die GoBD fordert zwei zentralen Punkte: Die Nachvollziehbarkeit und Nachprüfbarkeit der Buchungen in der Buchhaltung. Aus diesem Grund ist eine Verfahrensdokumentation auf jeden Fall nötig.

Ein sachverständiger Dritter ist durch die Verfahrensdokumentation in der Lage sich, innerhalb einer adäquaten Zeit, einen Überblick über die Unternehmensstrukturen und -prozesse zu verschaffen.


Jetzt kostenfrei beraten lassen und
unverbindliches Angebot erhalten.

Wie es nach der Erstberatung weiter geht, sehen Sie hier.

*Pflichtfeld


Pflichtfeld*